AGB

  1. Allgemeines
    1. Für die Angebote und Aufträge gilt grundsätzlich die VOB neuester Fassung, soweit nicht nachfolgend abweichende Bestimmungen getroffen sind.
    2. Abweichungen von diesen allgemeinen Auftragsbedingungen und Nebenabreden jeder Art bedürfen der Schriftform.
    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
  2. Angebot
    1. Dem Angebot liegt der zur Zeit gültige Tariflohn zuzüglich außertariflichen Zulagen zugrunde.
      Tritt nach Abgabe des Angebotes eine tarifliche Lohnerhöhung ein, werden die dadurch verursachten Mehrkosten besonders nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für Materialkosten.
    2. Das Angebot mit all seinen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Weitergabe an Dritte, wie z.B. Mitbewerbern, oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Das Angebot ist bei Nichtzustandekommen zurückzugeben. Für Aufmaßnehmen, Massenberechnungen, Entwürfe und Angebot behalten wir uns die Berechnung angemessener Kosten vor.
  3. Behinderung der Ausführung

    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Auftragnehmer übernommene Arbeiten ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Etwaige Verzögerungen oder Behinderungen, hervorgerufen durch den Auftraggeber, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte, gehen hinsichtlich sich ergebender Zeiteinbußen oder zusätzlicher Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Kündigung

    Eine etwaige Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, setzt in jedem Falle eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.

  5. Abnahme
    1. Die Leistung gilt für eine Woche ab Fertigstellung als abgenommen.
    2. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als damit erfolgt.
    3. Verlangt der Auftragnehmer die Abnahme der Leistung oder einer in sich geschlossenen Teilleistung, so ist sie unverzüglich durchzuführen. Verweigert der Auftraggeber die unverzügliche Abnahme, gilt die Leistung als mit dem Zeitpunkt der Verweigerung abgenommen.
  6. Gewährleistung
    1. Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf eine Anordnung des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von der Gewährleistung für diese Mängel frei, wenn er dem Auftraggeber seine Bedenken angezeigt hat.
    2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen bleiben Mängel und Schäden, deren Ursachen in den Risikobereich des Auftraggebers fallen, wie z.B. Beschädigung durch Dritte, Baufeuchtigkeit, Witterungseinflüsse, durch Risse in den Untergründen, durch arbeitende Unterkonstruktionen, durch anstrichfeindliche Konstruktionen usw.
  7. Zahlungen
    1. Abschlagzahlungen sind auf Antrag in Höhe der jeweils geleisteten Arbeit binnen einer Woche zu erbringen.
    2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu bezahlen. Skontoabzüge sind unzulässig.
    3. Bei verspäteter Zahlung sind Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszins zu zahlen.